Reiseveranstalter beurteilen

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Reiseveranstalter Deines Vertrauens

Ich bin nun seit 2017 als Reiseveranstalter für spirituelle Reisen aktiv und mehr oder weniger erfolgreich. Mir fällt auf, das es immer mehr Yoga-Reisen auf dem Markt gibt. Gefühlt jeder Yogalehrer bietet nebenbei auch eine Reise an.

Allerdings sehe ich dabei auch, dass viele Yogi`s ihre Reisen recht naiv Veranstalten, und dabei die rechtlichen Vorgaben nicht beachten. Das birgt zum einen große Risiken für den Veranstalter selbst, aber vor allem auch für den Verbraucher.

Mit diesem Artikel möchte ich Anbieter und Kunden darüber aufklären, was alles dazu gehört Reisen anzubieten.

Wer gilt als ein „Reiseveranstalter“?

Es ist eigentlich ganz klar definiert:

„Ein Reiseveranstalter ist eine natürliche oderjuristische Person, die zwei oder mehrere Hauptreiseleistungen (auch Leistungen Dritter) zu marktfähigen touristischen Angeboten (Pauschalreisen) kombiniert und für die Vermarktung sorgt, wobei diese Pauschalreisen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko angeboten werden.“ Wikipedia

Also wen man mehr als eine Reise pro Kalenderjahr mit so genannten „Gebundenen Reiseleistungen“ anbietet, ist man Veranstalter. Man ist dann verpflichtet ein entsprechendes Gewerbe anzumelden un in der Folge verschiedene Vorgaben zu erfüllen. Wenn man dann nicht die rechtlichen Ansprüche erfüllt, wird sich das früher oder später rächen: Abmahungen, Schadensersatzforderungen, Steuernachzahlungen, Steuerhinterziehung und ähnliches können die Folgen sein. Im Grunde genommen ist es Betrug, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Da helfen auch keine Tricks wie z.B. die gängige Methode, dass die Reiseleistung nur als Honorarrechnung verrechnet wird. Denn: Wenn man eine gebundene Reiseleistung bietet, wird man steuerlich und juristisch als Veranstalter eingestuft, auch wenn man Teile des Angebotes nur vermittelt. Das kann z.B. in der Praxis sein: Man gibt eine Honorar-Rechnung raus als „Seminar“ (z.B. Yoga-Unterricht in Indien)  und vermittelt dann nur die Übernachtung und den Transport an jemanden vor Ort. Damit ist Mensch dann per Gesetz Reiseveranstalter.

„Ein Reiseveranstalter erbringt die im Reisevertrag versprochene Gesamtheit von Reiseleistungen selbst, oder bedient sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Reisenden Erfüllungsgehilfen.“ Wikipedia

Und noch ein zweites Zitat, da ist wohl entscheidend, ob eine Gewinnabsicht erkennbar ist:

„Ein Reiseveranstalter muss nicht immer gewerblich handeln. Organisiert jemand also für einen Kegelklub eine Reise und beauftragt selbst keinen Veranstalter so kann er ebenfalls Reiseveranstalter sein, wenn dies mehr als 2 mal im Jahr stattfindet. Hier ist man bei der Beurteilung der Veranstaltertätigkeit aber nicht so streng.Recht-im Tourismus.de

Und die Art wie der Anbieter auftritt gegenüber dem Kunden ist auch ein wichtiger Punkt:

„Entscheidendes Kriterium ist demnach, ob die Reise durch den Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden eigenverantwortlich angeboten wird. Für die objektive Würdigung aller Umstände ist vor allem die Sicht des Reisenden ausschlaggebend. Zu den Umständen gehören auch die Reiseprospekte und Werbung.Passagierrechte.org

Als potentieller Kunde macht es Sinn darauf zu achten, dass man nur bei einem Veranstalter bucht, der entsprechende Vorraussetzungen erfüllt.

Ein Reiseveranstalter braucht unter anderem:

  • Gewerbe als Reiseveranstalter (wer mehr als eine Reise pro Kalenderjahr anbietet gilt als Reiseveranstalter und muss ggf. sämtliche Vorgaben im Nachhinein erfüllen)
  • Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter (für den Fall einer Insolvenz des Anbieters wird hiermit die Zahlung des Kunden abgesichert, man bekommt als Kunde einen „Reisesicherungsschein“)
  • Reiseveranstalter-Haftpflichversicherung (vieles kann während einer Reise passieren, wenn der Veranstalter persönlich haften muss, kann ihn das in die Pleite führen)
  • Reisebedingungen nach bestimmten Vogaben (es muss ja klar geregelt sein, was zb bei Stornierung der Reise geschieht, oder was ein Reisevertrag beinhaltet)
  • Rechtskonforme Buchungsabwicklung (es ist klar geregelt, welche Angaben z.B. in eine Rechnung gehören, damit der Kunde die notwendigen Informationen hat)
  • Besteuerung der Einnahmen (Es gibt genaue Vorschriften darüber, wie der Gewinn aus Reisen besteuert wird, dazu benötigt man zwingend einen kompetenten Steuerberater)

Risiken für den Kunden

Wenn man sich eine Reise bucht, sollte man ein paar Dinge beachten, um größere Probleme zu vermeiden. Hat man es mit einem unseriösen (bzw. naiven) Anbieter zu tun, womöglich einem der kein rechtmäßiger „Reiseveranstalter“ ist, können die Folgen vielfältig sein:

  • eine Insolvenz des Anbieters ist nicht abgesichert und man bekommt kein Geld zurück (eine Pleite wird umso wahrscheinlicher, je unbedarfter das Angebot gestaltet ist)
  • Stornierungen der Reise von beiden Seiten sind nicht geregelt (Wenn man kurzfristig absagen muss, sollte man wissen worauf man sich eingelassen hat)
  • im Schadensfall bei einer Reise ist unklar wer haftet (Wenn man nur eine Honorarrechnung hat, kann man ggf. den Anbieter nicht haftbar machen)
  • unklare Rechnung für die eigene Steuer (weist eine Rechnung die vorgeschriebenen Merkmale auf, kann sie eingereicht werden, z.B. kann man eine Yoga-Reise ggf. absetzen)
  • mangelhafte Reiseleistungen können nicht adäquat angemahnt werden (wenn es Probleme mit der Qualität der Reise gibt, bietet eine korrekte AGB bzw. Reisebedingungen Abilfe)
  • für Regressansprüche gelten klare Regeln (diese können nur befolgt werden, wenn man es mit einem tatsächlichen Reiseveranstalter zu tun hat)
  • Datenschutz ist Ehrensache (wer bereits bei den juristischen Vorgaben schlampt, dem sollte man nicht seine persönlichen Daten anvertrauen)

…all diese Punkte können bei Nichtbeachtung teuer werden, für den Kunden und den Anbieter.

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Yoga-Reisen mit PURNAM

Worauf sollte man achten beim Reiseveranstalter?

Woran kann nun der Kunde erkennen, ob ein Anbieter tatsächlich seriös ist? An welchen Merkmalen lässt sich beurteilen, ob man es mit einem echten Reiseveranstalter zu tun hat, oder nur mit einem Blender?

  1. Wo hat der Anbieter seinen Sitz? Gibt es ein klares Impressum?
  2. Gibt es klar formulierte Reiebedingungen bzw. AGB? Enthalten diese z.B. auch Stornoabsprachen?
  3. Bekommt man eine ordentliche Rechnung auf der sämtliche Leistungen vermerkt sind?
  4. Unbedingt: hat man zur Rechnung auch einen Reisesicherungsschein bekommen?
  5. Gibt es eine Datenschutzerklärung nach DSGVO?
  6. Klärt der Anbieter über Versicherungen auf?

Und dann kann man noch schauen:

  • Ist beim Angebot genau beschrieben, was man bekommen soll?
  • Gibt es evtl. noch versteckte Zusatzkosten?
  • Wie sind die Zahlungsbedingungen?
  • ist einem der Anbieter sympatisch?
  • Wie groß ist das Angebot, gibt es Reiseberichte aus der Vergangenheit?

Kurz zu PURNAM: selbstverständlich sind wir seriös und haben all diese Punkte beachtet. 😉

Pilgerreise Sri Lanka

Liebe Grüße von Narada

 

Categories: Yoga-Reisen

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